zwischen der dcyphr.® GmbH (nachfolgend „dcyphr.®“ genannt) und dem Aussteller/Kunde und Kunden über dieDienstleistungen von dcyphr.® wie die Unternehmensberatung und die Vermietung von Ausstellerflächen, Bereitstellung einerOnlinemesse- & Konferenzlösung sowie sonstigen Werk- und Servicedienstleistungen im Zusammenhang mit dem Messe- oderOnlineauftritt des Ausstellers/Kundens.
§ 1 Geltungsbereich
a. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ausstellers/Kundens finden nur Anwendung, soweit sie mit den AGBs von
dcyphr.® übereinstimmen. Entgegenstehende Bedingungen des Ausstellers unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 2 Vertragsschluss
Verträge kommen durch eine Auftragsbestätigung oder in Form eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens durch dcyphr.®zustande.
§ 3 Ausstellerplätze / Vergabe
a. Platzwünsche bedürfen der vorherigen Genehmigung durch dcyphr.® und der Schriftform.
b. Ein Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
c. dcyphr.® entscheidet allein über die Zuteilung der Stände. Besondere Wünsche sind schriftlich einzureichen.
d. Ohne Genehmigung von dcyphr.® ist es dem Aussteller/Kunden untersagt, Mitaussteller unterzubringen.
e. Bei gemeinsamer Nutzung haften beide Aussteller/Kunden gesamtschuldnerisch.
f. Der Hauptaussteller ist für die Weitergabe von Sicherheits- und Vertragsinformationen verantwortlich.
§ 4 Rechnungslegung / Zahlungsbedingung / Mahnwesen
a. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
b. Individuelle Zahlungsbedingungen können nach Absprache festgelegt werden.
c. Bei Zahlungsverzug fallen Mahngebühren und Verzugszinsen von 5 % über dem Basiszinssatz an.
d. Weitere Verzugsschäden bleiben unberührt.
e. Aufrechnung ist nur bei rechtskräftig bestätigten Gegenansprüchen möglich.
§ 5 Haftung
a. dcyphr.® haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
b. Für wesentliche Vertragspflichten haftet dcyphr.® gesetzlich.
§ 6 Höhere Gewalt
Ist eine Räumung der Ausstellerflächen oder Absage der Veranstaltung durch höhere Gewalt erforderlich, können keineSchadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Bei behördlich bedingter Verschiebung ist dcyphr.® berechtigt, dieVeranstaltung zeitlich oder örtlich zu verlegen oder auf ein anderes Medium auszuweichen.
§ 7 Ausstellungsbetrieb / Auf- und Abbau
a. Es gelten zusätzlich die AGBs des Veranstaltungsortes.keineSchadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
b. Aufbau hat am Vorabend oder innerhalb des Veranstaltungstags-Zeitfensters zu erfolgen; der Abbau am letzten Messetag.Abweichungen bedürfen der Schriftform.
§ 8 Besondere Genehmigungen
Folgende Maßnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung:
- Verteilung von Werbematerial außerhalb des Standes
- Anbringen von Werbematerial Dritter
- Bewirtung im gastronomischen Sinne
- Nutzung und Aufstellung von Medienprodukten (z. B. TV, Beamer)
- Verwendung von Lautsprechern
- Durchführung von Gewinnspielen
- Erstellen von Bild- oder Tonaufnahmen
- GEMA-Gebühren sind nach Vereinbarung vom Veranstalter zu tragen.
§ 9 Kennzeichnungspflicht der Aussteller/Kunden und Mitarbeiter
Die Aussteller/Kunden und deren Mitarbeiter müssen eine sichtbare Ausstellerkennzeichnung tragen.
§ 10 Stornofristen und -kosten
a. Stornierung bis zu 9 Monate vor Messebeginn: 25 % des Rechnungsbetrags.
b. Bis zu 6 Monate vor Messebeginn: 50 % des Rechnungsbetrags.
c. Bis zu 2 Monate vor Messebeginn: 75 % des Rechnungsbetrags.
d. Ab dem Tag des Messebeginns: 90 % des Rechnungsbetrags
§ 11 Schlussbestimmungen
a. Der Aussteller/Kundenvertrag kommt mit der Anmeldung, Auftragsbestätigung oder dem kaufmännischen
Bestätigungsschreiben zustande.
b. Gerichtsstand ist Heidelberg.
c. Änderungen bedürfen der Schriftform.
d. Die Schriftformklausel ist ebenfalls schriftlich abzuändern.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag ohne diese Klausel gültig.